MotoSurf-Boards fallen unter die sogenannten Kleinfahrzeuge und werden bei den Wasserstraßen- und Schiffahrtsämtern zugelassen. Generell werden sie dann als Wassermotorrad (entspricht landläufig “JetSki”) registriert und bekommen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Es hat auch schon Ausnahmen gegeben. Die amtlich anerkannten Kennzeichen von ADAC und diversen Verbänden dürfen rein rechtlich nicht an Fahrzeuge mit Jet-Antrieb zugeteilt werden. Wieso, weshalb, warum könnt ihr auf unserer Seite RECHTLICHES nachlesen.

Zur Anmeldung werden immer gebraucht:

  • Antragsformular des WSA ausgefüllt
  • Kopie Lichtbildausweis
  • Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag)

Eine Liste der Ämter in Deutschland findet ihr auf der Homepage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

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